Direkt an dem Fluss Regen, der auch unserem kleinen Städtchen den Namen gegeben hat, liegt unser neuer Campingplatz und ist Ausgangspunkt für viele Freizeitunternehmungen. Das Stadtzentrum ist zu Fuß, entlang dem ausgeschilderten Flusswanderweg, in nur 5 Gehminuten zu erreichen. Also ideal gelegen für unsere Gäste mit Wohnmobil.
53 Stellplätze für Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, 3 Regenwald-Blockbohlenhäuschen und vier Tinyhäuser für Familien und Junggebliebene laden Sie zu vielfältigen Aktivitäten ein, oder einfach nur zum Entspannen und Natur genießen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
53 Stellplätze mit direktem Anschluss für
Strom, Wasser und Grauwasserentsorgung
• Entsorgungsstation für Wohnmobile
• Einzelwaschkabine
• Fußbodenheizung im Sanitärbereich
• Rollstuhlgerechtes WC und Dusche
... und aus Liebe zur Umwelt:
• Solaranlage für Warmwasser
• Grauwasseranlage
• Mülltrennung
• Beleuchtung mit Bewegungsmeldern
• Energiesparlampen
• Ver- und Entsorgungsstationen
am Stellplatz
Unsere Regen-Wald-Blockbohlenhäuschen und unsere Tinyhäuser
• 3 Regen-Wald-Blockbohlenhäuschen für max. 6 Personen:
Unsere Häuschen sind ausgestattet mit: drei Etagenbetten, Tisch und 4 Stühle, Schrank und Elektroheizung. Die überdachte Außenterrasse bietet ein Küche mit Kaltwasseranschluss, Kühlschrank/Gefrierfach, 2 Herdplatten u...
mehr anzeigen
Direkt an dem Fluss Regen, der auch unserem kleinen Städtchen den Namen gegeben hat, liegt unser neuer Campingplatz und ist Ausgangspunkt für viele Freizeitunternehmungen. Das Stadtzentrum ist zu Fuß, entlang dem ausgeschilderten Flusswanderweg, in nur 5 Gehminuten zu erreichen. Also ideal gelegen für unsere Gäste mit Wohnmobil.
53 Stellplätze für Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, 3 Regenwald-Blockbohlenhäuschen und vier Tinyhäuser für Familien und Junggebliebene laden Sie zu vielfältigen Aktivitäten ein, oder einfach nur zum Entspannen und Natur genießen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
53 Stellplätze mit direktem Anschluss für
Strom, Wasser und Grauwasserentsorgung
• Entsorgungsstation für Wohnmobile
• Einzelwaschkabine
• Fußbodenheizung im Sanitärbereich
• Rollstuhlgerechtes WC und Dusche
... und aus Liebe zur Umwelt:
• Solaranlage für Warmwasser
• Grauwasseranlage
• Mülltrennung
• Beleuchtung mit Bewegungsmeldern
• Energiesparlampen
• Ver- und Entsorgungsstationen
am Stellplatz
Unsere Regen-Wald-Blockbohlenhäuschen und unsere Tinyhäuser
• 3 Regen-Wald-Blockbohlenhäuschen für max. 6 Personen:
Unsere Häuschen sind ausgestattet mit: drei Etagenbetten, Tisch und 4 Stühle, Schrank und Elektroheizung. Die überdachte Außenterrasse bietet ein Küche mit Kaltwasseranschluss, Kühlschrank/Gefrierfach, 2 Herdplatten und Spüle, Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfanne, Kochutensilien, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Grill und kleiner Bierbankgarnitur, sowie zwei Loungesessel. Bettzeug und Bettdecken sind ohne Bezug im Häuschen. Schlafsäcke sind mitzubringen. Matratzen sind bei Ihrer Anreise frisch mit unseren Spannbetttüchern bezogen.
• 4 Tinyhäuschen für max. 4 Personen:
Unsere Tinys sind ausgestattet mit: Zwei Einbau-Etagenbetten mit viel Raum, USB Lampe und jeweils einem Ausblickfenster, Tisch, Regal-Schrank und Elektroheizung. Davor befindet sich eine große überdachte Außenterrasse. Sie bietet eine Campingküche mit Kühlschrank/Gefrierfach, 2 Herdplatten, Kaffeemaschine, Spülbecken, Geschirr, Besteck,
Töpfe, Pfanne, Kochutensilien, Grill und lässiger Bestuhlung mit Esstisch sowie einem Loungesessel. Bettzeug und
Bettdecken sind im Tiny nicht bezogen. Die Matratze ist jeweils frisch bezogen. Ihr könnt aber auch Euren Schlafsack mitbringen.
Konditionen
Zahlung bar vor Ort
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Stellplatzreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Stellplatz/Zelt oder Häuschenreservierung begründet zwischen
beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden,
im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
•
Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald der Stellplatz/das Zelt oder Häuschen bestellt und zugesagt, oder falls eine
Zusage/Anzahlung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn
vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der MeinAbenteuerland Camping Verwaltung GmbH zu erklären. Der Reiserücktritt ist schriftlich
vorzunehmen. Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück,
oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen.
•
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
•
Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Campingplätzen
10% des Übernachtungspreises, bei Übernachtung mit Frühstück 20% des
Pensionspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung)
40% des Pensionspreises.
•
Bei Zustandekommen eines gültigen
Gastaufnahmevertrages wird im Stornierungsfall bis zu 2 Monate vor
Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Reisepreises fällig.
•
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zu empfehlen. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu beherbergen, um Ausfälle zu vermeiden.
•
Bis zur
anderweitigen Vergebung des Stellplatzes/dem Zelt oder Häuschen hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der
Betriebsort. Unsere Empfehlung: Damit Sie vor solchen Risiken jederzeit
geschützt sind, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
•
Rabatte: Die Kombination von Rabattangeboten ist ausgeschlossen. Wir behalten uns Umbuchungen auf andere Stellplatznummern vor.